Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der PremiumFix Gebäudereinigung e.Kfr. (nachfolgend „Auftragnehmer“), Vogelsanger Weg 91, 40470 Düsseldorf, und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Dritte (Subunternehmer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen, sofern dies der fachgerechten Erfüllung dient. Die Verantwortung verbleibt beim Auftragnehmer.

4. Preise und Zahlung

Alle im Angebot genannten Preise sind Festpreise und verstehen sich inklusive aller Materialien, Reinigungsmittel, Anfahrtskosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei dauerhaft gestiegenen Material- oder Personalkosten eine angemessene Preisanpassung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich anzukündigen.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Auftragnehmer bietet vier flexible Vertragsmodelle:

  • 12 Monate Mindestlaufzeit — optimaler Preisvorteil bei langfristiger Zusammenarbeit
  • 6 Monate Mindestlaufzeit — flexible Planung bei mittelfristiger Bindung
  • 3 Monate Mindestlaufzeit — kurze Bindung für neue Kunden und Projekte
  • Einzelaufträge — einmalige Reinigungsleistungen ohne Vertragsbindung

Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

6. Schlüsselübergabe

Übergibt der Auftraggeber Schlüssel, Zutrittskarten oder Zugangscodes, werden diese vom Auftragnehmer vertraulich behandelt, sicher verwahrt und ausschließlich zur Leistungserbringung verwendet.

Schlüssel und Zutrittsmittel sind über eine gesonderte Schlüsselversicherung des Auftragnehmers abgesichert. Bei Vertragsende werden sämtliche Zutrittsmittel unverzüglich und nachweislich an den Auftraggeber zurückgegeben.

7. Haftung und Versicherung

Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt.

Schadensfälle sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Eine verspätete Meldung kann den Versicherungsschutz gefährden.

Für Schäden, die bereits vor Beginn der Reinigungsleistung bestanden haben, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Vorhandene Schäden sollten vor Vertragsbeginn im Rahmen einer gemeinsamen Begehung dokumentiert werden.

8. Reklamation und Qualität

Beanstandungen der erbrachten Leistungen sind innerhalb von 24 Stunden nach Durchführung der Reinigung schriftlich (per E-Mail an contact@premiumfix.de oder telefonisch unter +49 173 9767338) mitzuteilen.

Bei berechtigter Reklamation führt der Auftragnehmer innerhalb von 48 Stunden eine kostenlose Nachreinigung durch.

Zur Sicherung der Qualität führt der Auftragnehmer regelmäßige interne Qualitätskontrollen durch und steht für gemeinsame Begehungen zur Verfügung.

9. Zutritt und Arbeitszeiten

Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt sicher. Kann der Zugang nicht gewährleistet werden, ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit; bereits angefallene Anfahrtskosten können in Rechnung gestellt werden.

Die Reinigungszeiten werden individuell zwischen den Parteien vereinbart. Der Auftragnehmer bietet flexible Arbeitszeiten — auch außerhalb regulärer Geschäftszeiten — an. Alarm- und Zugangscodes werden vertraulich behandelt.

10. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik oder Energieversorgungsstörungen) entbinden beide Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von ihren vertraglichen Pflichten.

Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis zu informieren. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes werden die vertraglichen Leistungen unverzüglich wieder aufgenommen.

11. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende zu ändern. Der Auftraggeber wird über Änderungen schriftlich informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Stand: April 2026

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