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Treppenhausreinigung Kosten: Was Hausverwaltungen in NRW bezahlen

PremiumFix Redaktion18. Juli 20263 Min. Lesezeit
Treppenhausreinigung Kosten: Was Hausverwaltungen in NRW bezahlen

Was kostet die professionelle Treppenhausreinigung in NRW? Hausverwaltungen zahlen typischerweise zwischen 25 und 80 Euro pro Reinigung, abhängig von der Anzahl der Etagen, dem Verschmutzungsgrad und dem vereinbarten Leistungsumfang. Dieser Ratgeber erklärt die aktuelle Preisstruktur und gibt Hausverwaltungen eine klare Orientierung.

Warum professionelle Treppenhausreinigung?

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Mehrfamilienhauses. Ein sauberes Treppenhaus steigert die Zufriedenheit der Mieter, den Wert der Immobilie und erfüllt die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. In NRW sind Hausverwaltungen und Eigentümer verpflichtet, für sichere und saubere Gemeinschaftsflächen zu sorgen – insbesondere im Winter, wenn Nässe und Schmutz ins Gebäude getragen werden.

Preisstruktur: Wie wird abgerechnet?

Es gibt verschiedene Abrechnungsmodelle für die Treppenhausreinigung:

  • Pauschalpreis pro Reinigung: Am häufigsten, bietet Planungssicherheit
  • Preis pro Etage: Transparent und gerecht bei unterschiedlich großen Häusern
  • Preis pro Wohneinheit: Einfach umzulegen auf die Betriebskostenabrechnung
  • Quadratmeterpreis: Bei großen Treppenhäusern oder Verwaltungen mit vielen Objekten

Aktuelle Kostenübersicht

ObjektgrößePro ReinigungPro Monat (wöchentlich)Pro Wohneinheit/Monat
Kleines MFH (3-4 WE, 2 Etagen)25 – 40 Euro100 – 160 Euro25 – 40 Euro
Mittleres MFH (6-8 WE, 3 Etagen)35 – 55 Euro140 – 220 Euro18 – 28 Euro
Großes MFH (12-16 WE, 5 Etagen)50 – 80 Euro200 – 320 Euro13 – 20 Euro
Wohnanlage mit Aufzug60 – 100 Euro240 – 400 Euro10 – 18 Euro

Die Kosten werden in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt – es handelt sich um umlagefähige Nebenkosten gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Leistungsumfang der Treppenhausreinigung

Eine professionelle Treppenhausreinigung umfasst in der Regel:

  • Kehren und Nassreinigung aller Treppenstufen und Podeste
  • Reinigung des Handlaufs und der Geländer
  • Wischen der Bodenflächen im Eingangsbereich
  • Reinigung von Briefkastenanlagen und Klingelschildern
  • Entfernung von Spinnweben und Staubablagerungen
  • Fensterreinigung im Treppenhaus (oft gesondert vereinbart)
  • Reinigung des Kellerflurs (wenn vertraglich enthalten)

Welche Frequenz ist empfehlenswert?

Die Reinigungsfrequenz richtet sich nach der Nutzungsintensität:

  • Wöchentlich: Standard für die meisten Mehrfamilienhäuser. Empfohlen ab 4 Wohneinheiten.
  • Zweimal wöchentlich: Sinnvoll bei hoher Bewohnerzahl, Haustieren oder starker Verschmutzung.
  • 14-tägig: Nur bei kleinen Häusern mit wenigen, ordentlichen Mietern sinnvoll.

Rechtliche Rahmenbedingungen in NRW

In NRW gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die eine bestimmte Reinigungsfrequenz vorschreibt. Allerdings ist der Eigentümer nach dem BGB und der Landesbauordnung NRW zur Verkehrssicherung verpflichtet. Ein verschmutztes oder rutschiges Treppenhaus kann bei einem Unfall zur Haftung des Eigentümers führen.

In der Gemeinschaftsordnung von WEG-Gemeinschaften ist häufig festgelegt, ob die Reinigung durch die Eigentümer im Wechsel oder durch einen Dienstleister erfolgt. Die Praxis zeigt: Ab sechs Wohneinheiten ist die professionelle Reinigung fast immer wirtschaftlicher und konfliktvermeidend.

Betriebskostenumlage

Die Treppenhausreinigung ist nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig. Voraussetzung: Der Vermieter muss die Kosten im Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart haben und die Wirtschaftlichkeit beachten.

Tipps für Hausverwaltungen

  1. Leistungsverzeichnis erstellen: Definieren Sie genau, was bei jedem Reinigungsgang erledigt werden soll.
  2. Bündelverträge nutzen: Verwalten Sie mehrere Objekte? Rahmenverträge mit einem Reinigungsunternehmen bieten oft bessere Konditionen.
  3. Regelmäßige Kontrollen: Stichprobenartige Qualitätsprüfungen sichern den vereinbarten Standard.
  4. Saisonale Anpassungen: Im Winter sind häufigere Reinigungen nötig – vereinbaren Sie flexible Intervalle.
  5. Vergleichsangebote einholen: Alle zwei bis drei Jahre sollten Sie den Markt prüfen und Angebote vergleichen.

Warum PremiumFix für Hausverwaltungen?

Wir betreuen zahlreiche Hausverwaltungen in NRW und kennen die Anforderungen an eine zuverlässige, umlagefähige Treppenhausreinigung. Unsere Leistungsverzeichnisse sind so gestaltet, dass sie direkt in Ihre Betriebskostenabrechnung übernommen werden können. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an – wir besichtigen Ihre Objekte und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Paket.

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